Inobhutnahme

Die Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)  ist eine vorläufige Schutzmaßnahme für Kinder und Jugendliche, die sich in einer akuten Krisen- oder Gefahrensituation befinden. Sie erfolgt entweder auf Bitte des Kindes oder Jugendlichen oder durch eine dritte Person (Verwandter, Erzieher, Lehrer, Nachbar, Polizei).

Ad hoc, also ohne vorherige Planung und bürokratischem Aufwand, wird das Kind oder der Jugendliche vorläufig bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder einer sonstigen Wohnform (Bereitschaftspflegefamilie) untergebracht und damit sein Wohl und seine Sicherheit garantiert. Zugleich gewährt die Maßnahme die erforderliche Zeit, um die Konfliktsituation, die zur Inobhutnahme geführt hat, zu klären, eine realistische Perspektive für das Kind oder den Jugendlichen zu entwickeln und die weitere Vorgehensweise festzusetzen. An den Klärungsgesprächen, die spätestens am ersten Werktag nach der Inobhutnahme beginnen, wird die betroffene minderjährige Person altersentsprechend beteiligt.

Die vorläufige Schutzmaßnahme endet entweder mit der Übergabe des Kindes oder Jugendlichen an den Personensorge- bzw. Erziehungsberechtigten, das heißt mit der Rückkehr des Minderjährigen, oder mit der Entscheidung über den weiteren Verbleib des Kindes oder Jugendlichen und dem tatsächlichen Leistungsbeginn einer Hilfe nach dem SGB.

Zefie hat fast sämtliche stationäre Betreuungsangebote so konzipiert, dass Inobhutnahmen in den verschiedenen Wohngruppen und in unseren Pflegefamilien durchgeführt werden können.

Weil wir wirklich viele Plätze haben lohnt es sich immer uns deswegen anzufragen. In Mannheim und Karlsruhe verfügen wir über spezialisierte Inobhutnahmegruppen. Hier nehmen wir auch minderjährige Flüchtlinge auf.

Vorläufige Inobhutnahme

Sobald die unbegleitete Einreise eines ausländischen Kindes oder Jugendlichen nach Deutschland festgestellt wurde, greift die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII. Im Rahmen dieser Maßnahme wird unter anderem geklärt, ob sich eine mit dem Kind oder Jugendlichen verwandte Person im In- oder Ausland aufhält, ob die Anschlusshilfe zusammen mit Geschwistern oder anderen UMA implementiert werden soll und ob sein Gesundheitszustand die Durchführung des Verteilungsverfahrens innerhalb von 14 Werktagen nach Beginn der vorläufigen Inobhutnahme ausschließt; hierzu wird eine ärztliche Stellungnahme eingeholt.

Während der Flüchtlingskrise (2015/2016) haben wir die Jugendämter mit Hilfen in „besonderen Formaten“ unterstützt. Unsere Entscheidungsstrukturen und unsere Erfahrung waren bei der Expansion auf zeitweise über 150 Inobhutnahmeplätze hilfreich. Diese besonderen Hilfeformate, deren Wirkung und Funktionsweise konnten wir evaluieren und haben für diesen Zeitraum den Begriff  „Highspeedjugendhilfe“  geprägt.

Auftakt (Karlsruhe)

Die Inobhutnahmegruppe Auftakt befindet sich in zentraler Lage in Karlsruhe.  In die Gruppe können Tag und Nacht männliche Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren aufgenommen werden.

Das Haus ist recht groß, so dass im Krisenfall unser Hilfeformat an eine hohe Zahl ankommender minderjähriger Flüchtlinge adaptiert werden kann. Weil sich aber derzeit die Hilfesysteme normalisieren, passen wir auch die Inobhutnahmegruppe den geänderten und rückläufigen Aufnahmeanfragen an.

Ansprechpartner: Simon Kern

Wendepunkt (Mannheim)

Die Inobhutnahmegruppe Wendepunkt befindet sich in Mannheim Käfertal.  In die Gruppe können Tag und Nacht männliche Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren aufgenommen werden. Unsere Inobhutnahmegruppen werden durch eine (Leitungs-)Rufbereitschaft in ihrer schwierigen Tätigkeit unterstützt.

Ansprechpartner: Thomas Kirchner

Drehscheibe (Karlsruhe)

Die Drehscheibe in Karlsruhe ist eine Wohngruppe, die ausschließlich minderjährige unbegleitete Flüchtlinge vorläufig in Obhut nimmt. Die Gruppe befindet sich in einem Hotel in Karlsruhe. Wir verfügen über 17 Plätze und arbeiten sehr eng mit einem weiteren Jugendhilfeträger, der ebenfalls in diesem Hotel Jugendliche betreut, zusammen..

Ansprechpartner: Simon Kern