Unbegleitete minderjährige Ausländer

Die wachsende Zahl von unbegleiteten minderjährigen ausländischen Kindern und Jugendlichen (UMA) in Deutschland führte zum 1. November 2015 zu Gesetzesänderungen bezüglich der Unterbringung, Versorgung und Betreuung (§ 42a SGB VIII), der Verteilung (§ 42b SGB VIII) und der Aufnahmequote (§ 42c SGB VIII) dieser jungen Menschen. Das neue Verteilungsverfahren beim Bundesverwaltungsamt Berlin will eine gleichmäßige Verteilung der UMA in den Bundesländern sicherstellen.

Zefie, das im Bundesfachverband Unbegleiteter Minderjähriger Flüchtlinge e.V. aktiv mitwirkt, berät nicht nur Einrichtungen und Jugendämter bei dieser schwierigen Problematik, sondern baut selbst kontinuierlich die eigenen stationären Hilfeangebote für diesen besonderen Personengruppe im Stadt- und Landkreis Karlsruhe, Rastatt und Heidelberg aus. Auf die neue Gesetzeslage vom 1. November 2015 reagierte Zefie mit der sofortigen Eröffnung einer „vorläufigen Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise“ (§ 42a SGB VIII). Außerdem konzipierten wir von Anfang an unsere verschiedenen stationären Betreuungsformen so, dass wir auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufnehmen, versorgen und betreuen können.

Derzeit normalisieren sich die Hilfesysteme. Das begrüßen wir ausdrücklich. Wir werden uns aber immer den Erfordernissen des „Jugendhilfemarktes“ anpassen. Was uns dabei hilft, sind dauernde punktuell tiefgreifende Untersuchungen unserer Hilfeformen. Insbesondere die in der Flüchtlingskrise entstandenen „Hilfeformate“ haben wir unlängst wissenschaftlich untersucht. Sie finden diese Veröffentlichungen in unserer Publikationsliste.

Vorläufige Inobhutnahme

Sobald die unbegleitete Einreise eines ausländischen Kindes oder Jugendlichen nach Deutschland festgestellt wurde, greift die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII. Im Rahmen dieser Maßnahme wird unter anderem geklärt, ob sich eine mit dem Kind oder Jugendlichen verwandte Person im In- oder Ausland aufhält, ob sein Wohl eine gemeinsame Inobhutnahme mit Geschwistern oder anderen UMA erfordert und ob sein Gesundheitszustand die Durchführung des Verteilungsverfahrens innerhalb von 14 Werktagen nach Beginn der vorläufigen Inobhutnahme ausschließt; hierzu wird eine ärztliche Stellungnahme eingeholt.

Die vorläufige Inobhutnahme führen wir ab Januar 2017 nur noch in Karlsruhe und dort in zwei Gruppen, der Inobhutnahmegruppe „Auftakt“ und „Mosaik“ statt. Beide Gruppen befinden sich zentral in Karlsruhe und liegen sehr dicht beeinander.

Vollzeitpflege

Für unbegleitete minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts, die infolge des Erlebten körperliche, emotionale und geistige Besonderheiten aufweisen und einer intensiven Betreuung in einem familiären Rahmen bedürfen, bietet sich besonders die Vollzeitpflege an.

Wir halten für diese Betreuungsform spezielle Familien mit und ohne Migrationshintergrund vor. Unsere Erfahrungen mit dieser Hilfeform sind äußerst positiv. Derzeit werten wir speziell diese Hilfeart mit sozialwissenschaftlichen Methoden aus. Mit ersten Ergebnissen können wir noch in diesem Jahr rechnen.

Wohngruppen 

Für unbegleitete minderjährige ausländische männliche Jugendliche ab 14 Jahren bietet sich derzeit die Außenwohngruppe als Betreuungsform an. Sie gewährleistet dem Jugendlichen neben dem Erlernen der deutschen Sprache und der Absolvierung einer Schulausbildung das erforderliche Maß an Anleitung, Beratung und Betreuung durch pädagogische Fachkräfte und lässt ihm dennoch zugleich den nötigen Freiraum für seine eigene Persönlichkeitsentfaltung.

Derzeit sind unsere 5 Außenwohngruppen fast ausschließlich mit diesem Personenkreis belegt. Unser Leistungsmodul „umA“ sorgt für eine sehr schnelle Integration. Weil in den Außenwohngruppen aber auch noch Jugendliche aus dem gleichen Herkunftsland leben entfremden sich die Jugendlichen auch nicht all zu weit von ihrer Halt gebenden Herkunftskultur.